| Voraussetzungen Ausbildung |
Voraussetzungen zur Ausbildung zum Fallschirmspringen gibt es nicht viele.1. Gute Gesundheitliche Verfassung
Sie sollten bei guter Gesundheit sein. Ihr Hausarzt muss Ihnen das auf den von uns zur Verfügung gestellten Formularen bestätigen (s. Ablauf). 2. Gewicht bis 107 kgDiese Gewichtsgrenze - angezogen gemessen - dient Ihrer eigenen Sicherheit.Die Gewichtsgrenze ist je nach Platz bei max. 95 kg - 107 kg. "Angezogen gemessen" bedeutet Sie werden mit Ihrer Kleidung gewogen, die Fallschirmausrüstung zählt NICHT dazu. Bitte informieren Sie sich, welche Gewichtsgrenze bei Ihrem Wunsch-Sprungplatz angegegeben ist. 3. Größe 1,40 bis 2,00 mDas ist das Maß, mit dem wir an allen Plätze ausgerüstet sind. Falls Sie etwas größer oder kleiner sind, können wir aber trotzdem einen geeignete Sprungschule finden, vielleicht nicht auf dem nahegelegensten Platz. 4. Alter ab 14 JahrenMit Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist der Ausbildungsbeginn ab dem 14. Lebensjahr möglich. |
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